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Unfehlbares Konklave?

Von P. Engelbert Recktenwald

Immer wieder erlebe ich, dass das Wirken des Hl. Geistes bei der Papstwahl in Anspruch genommen wird, um den Papst a priori gegen jede Kritik in Schutz zu nehmen - so als ob der Heilige Geist garantiere, dass die Teilnehmer des Konklaves unfehlbar immer einen geeigneten Kandidaten für das höchste Hirtenamt wählen würden. Merkwürdig, dass mir dieses Dogma bisher noch nie begegnet ist. Das Dogma von der Unfehlbarkeit des Papstes wurde auf dem Ersten Vatikanischen Konzil verkündet. Es bestimmt diese Unfehlbarkeit in engen, präzisen Grenzen. Aber von einer Unfehlbarkeit der Paptwähler beim Konklave habe ich noch nie etwas gehört. Auf welchem Konzil wurde diese Lehre verkündet?

Natürlich kann man im gewissen Sinne sagen, dass Gott selbst den Papst einsetzt. Das ist richtig, insofern der Papst seine Hirtengewalt von Gott empfängt. Aber das gilt auch für die Bischöfe. Auch sie haben ihre Hirtengewalt von Gott. Und trotzdem kommt es vor, dass Bischöfe versagen, manchmal sogar bis zu dem Punkt, an dem man ihre Ernennung als eine Fehlentscheidung beurteilen muss. Wenn also sogar der Papst bei der Bischofsernennung nicht unfehlbar ist, dann noch weniger die Kardinäle im Konklave. Es gibt keine kirchliche Lehre, wonach die Kardinäle immer einen geeigneten Papstkandidaten wählen.

Natürlich ist die Autorität des Papstes auch dann zu achten, wenn er sich kritikwürdig verhält. Aber das betrifft den Umgang mit solcher Kritik, nicht ihre inhaltliche Berechtigung. Es gibt Fälle, in denen Kritik, die der Sache nach zutreffend ist, dennoch unterlassen werden sollte, und solche, in denen ihre Äußerung berechtigt, ja sogar angebracht ist. Ein Beispiel für den ersten Fall liefert der hl. Alfons Maria von Liguori, der sich nicht zu einer Kritik an der päpstlichen Aufhebung des Jesuitenordens hinreißen ließ, obwohl er sie für eine Fehlentscheidung hielt. Ein Beispiel für den zweiten Fall liefert der hl. Paulus, der dem Petrus ins Angesicht widerstand und den Thomas von Aquin als Vorbild für die Freiheit hinstellt, die man sich zur Kritik (correctio) kirchlicher Vorgesetzter nehmen darf, wenn deren Vergehen öffentlich sind. Wenn also Papst Franziskus sagt, es sei keine Sünde, den Papst zu kritisieren, dann hat er mit den entsprechenden Einschränkungen recht.

Vor allem scheitert das Heilig-Geist-Argument an der Kirchengeschichte. Contra factum non fit argumentum, gegen Tatsachen gibt es keine Argumente. Der Hl. Geist hat die Kirche nicht vor Päpsten bewahrt, die schlecht regierten. Man braucht nicht einmal an die Beispiele zu denken, die Roberto de Mattei in seinem Buch “Verteidigung der Tradition” anführt und die ein päpstliches Versagen bei der Ausübung des Lehramtes dokumentieren. Es genügt, in der Papstgeschichte von Pastor zu blättern, um zu sehen, wie viel Kritikwürdiges sich etwa die Renaissancepäpste leisteten. Der tiefgläubige Historiker Ludwig von Pastor, der vom hl. Pius X. hoch geschätzt wurde, kann uns Vorbild sein, wie man damit umgeht. Seine Kritik ist eine mit katholischen Maßstäben; keine beckmesserische Kritik, die von außen aburteilt, sondern eine verständnisvolle, getragen von einer mitfühlenden Sorge um die Kirche. Die Unterlassung solcher Kritik käme einer Schönfärberei gleich, die Ausblendung des Kritikwürdigen wäre Geschichtsklitterung, die Inanspruchname des Hl. Geistes zur Abwehr jeder Kritik der Todesstoß für die Glaubwürdigkeit der katholischen Ekklesiologie. Auch die Ehrfurcht vor dem Papst darf nicht dazu führen, Schwarzes weiß zu nennen.

Zu einem großen Teil besteht das päpstliche Versagen einfach in Versäumnissen: Päpste haben es versäumt, rechtzeitig die lutherische Gefahr der Kirchenspaltung ernstzunehmen, gegen Korruption und Sittenverfall in den eigenen Reihen vorzugehen, für eine katholische Ausbildung des Klerus zu sorgen. Dieses Muster kehrt in allen Krisenzeiten wieder, damals wie heute.

Heute wird die wahre Situation oft überdeckt durch die Rede von den beiden Lagern in der Kirche, dem progressiven und dem konservativen. In Wirklichkeit geht es um den Glauben. Wenn Theologen wie Hans-Joachim Höhn dem Hl. Stuhl Stasi-Methoden vorwerfen, dann kritisieren sie die Ausübung des Lehramtes. Wenn die Dubia-Kardinäle ihre Dubia vorbringen, kritisieren sie die Unterlassung dieser Ausübung. Die einen kritisieren, dass Rom seine Pflicht tut, die anderen, dass Rom sie versäumt. Die einen kritisieren, dass der Glaube gelehrt und geschützt wird, die anderen, dass dies zu wenig geschieht.

Es handelt sich bei den zwei Lagern nicht um ein symmetrisches Verhältnis, so dass der Hirte nur dafür zu sorgen hätte, dass zwischen ihnen Ruhe herrscht. Der Papst hat die Schafe vor den Wölfen zu schützen. Wenn Schafe sich wehren, genügt es nicht, dass der Hirte zur Ruhe mahnt und abwechselnd mal einen Wolf, mal ein Schaf maßregelt, auch wenn das eine oder andere Schaf in seiner Not über die Stränge schlägt, weil es sich im Stich gelassen fühlt. Er hat dafür zu sorgen, dass die Schafe sicher sind und sich ihres Rechts auf eine unzweideutige Verkündigung des Glaubens und einer missbrauchsfreien Seelsorge erfreuen können.

Der Aufsatz erschien zuerst am 24. November 2018 auf CNA.

Sie können ihn auch hören.


Recktenwald: Ist das noch die Kirche Christi?


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